ALLGEMEINE

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vorbemerkungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der/dem Auftraggeber/in und INNTEXT (Ulrike Innthaler) (im nachfolgenden Text als Auftragnehmerin bezeichnet). Die/Der Auftraggeber/in erkennt mit

der Erteilung des Auftrages (per E-Mail) diese AGB an.


2. Service und Leistungen
Die Leistungen der Auftragnehmerin umfassen die Korrektur von Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung von Texten in deutscher Sprache (Korrektorat) oder auch Vorschläge zur Verbesserung des Stils und Überprüfen von einheitlicher Schreibweise (Lektorat) und die Erstellung von Texten. Text- und Lektorat-Leistungen basieren auf den Regelungen der Neuen Deutschen Rechtschreibung und im Detail auf den Empfehlungen der Duden-Redaktion. Für Kunden aus Österreich wird, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wird, bei

mehreren möglichen Schreibweisen stets die österreichische Version gewählt.


3. Ablauf des Korrektorats/Lektorats
Mit der Auftragserteilung bestätigt die/der Auftraggeber/in, die angebotenen Preise zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Der Auftrag mit der/dem Auftraggeber/in kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin den Erhalt des zu bearbeitenden Textes schriftlich (per E-Mail) bestätigt hat. Dies gilt ebenso für Änderungen und Ergänzungen zu einem Auftrag.
Die Leistungen der Auftragnehmerin – insbesondere erstellte und überarbeitete Texte – sind

von der/vom Auftraggeber/in zu überprüfen und freizugeben. Bei ausbleibender bzw. nicht zeitgerechter Rückmeldung (drei Tage ab Erhalt) gelten sie als genehmigt. Gewünschte Korrekturen an Texten sind je nach Art des Auftrags in geeigneter Form zu übermitteln. Der Korrekturaufwand wird in Rechnung gestellt, sofern nicht im Angebot oder Vertrag anderes definiert ist.
Für die Texterstellung wird die/der Aufraggeber/in der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig Briefingmaterial übermitteln, auf dessen Basis die Ausführung der Leistung erfolgt. Die/der Auftraggeber/in trägt den Aufwand, der der Auftragnehmerin dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer/seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten

Angaben wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Der Auftragnehmerin steht es jederzeit frei, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen,

auch nach der erfolgten Auftragsannahme ihrerseits.
Die/Der Auftraggeber/in verpflichtet sich, ihren/seinen korrekten Namen und ihre/seine korrekte Anschrift der Auftragnehmerin mitzuteilen. Die Adressdaten werden seitens der Auftragnehmerin ausschließlich zum internen Gebrauch verwendet und keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Auftraggeber/innen und erfüllte Aufträge werden in die Referenzen auf der Webseite der Auftragnehmerin aufgenommen. Sollte dies nicht erwünscht sein, muss bei Auftragserteilung ausdrücklich darauf hingewiesen werden.


4. Lieferung und Lieferfristen
Die rechtzeitige Bereitstellung der zu korrigierenden/lektorierenden Texte sowie eine schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung seitens der Auftragnehmerin sind Voraussetzungen für eine fristgerechte Lieferung. Die korrigierten/lektorierten Texte werden unmittelbar nach Fertigstellung fristgerecht an die/den Auftraggeber/in versendet – per E-Mail oder auf dem Postweg.
Nachträgliche Änderungen der in Auftrag gegebenen Texte können die Lieferfrist verlängern und bedürfen daher einer neuen schriftlichen Auftrags- und Terminbestätigung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, sobald die bearbeiteten Dokumente in den elektronischen oder postalischen Versand gegeben wurden.
Verzögert sich die Leistungserbringung der Auftragnehmerin wegen Ereignisse höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Überschreiten die Ereignisse höherer Gewalt eine Frist von zwei Monaten bzw. handelt es sich um ein terminliches Fixgeschäft, können sowohl Auftraggeber/in als auch Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten. Für die bereits getätigten Leistungen und Aufwände gebührt der Auftragnehmerin ein angemessener Ersatz.


5. Preise und Bezahlung/Zahlungsverzug
Der vereinbarte Preis ist innerhalb von zehn Tagen ab Zustellung (es gelten der Poststempel

oder das E-Mail-Sendedatum) auf das in der E-Mail angegebene Konto zu überweisen. Die/Der Auftraggeber/in hat alle der Auftragnehmerin erwachsenden Barauslagen zu ersetzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Bei Zahlungsverzug werden für Mahnschreiben jeweils ein Betrag in der Höhe von 20 Euro sowie ab dem 30. Tag nach Fälligkeit Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechnet. Weiters behält sich die Auftragnehmerin bei umfangreichen Aufträgen (od. Aufträgen über mehrere Wochen/Monate) vor, Vorauszahlungen/Zwischenabrechnungen einzufordern. Tritt die/der Auftraggeber/in nach Erteilung der Auftragsbestätigung oder während oder nach Bearbeitung der Texte vom Auftrag zurück, so fallen für die/den Auftraggeber/in während der Korrektur 50 Prozent, nach der Korrektur 100 Prozent des vereinbarten Honorars an Kosten an und sind innerhalb von zehn Tagen nach Rücktritt fällig.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten um mehr als 15 Prozent übersteigen, wird die Auftragnehmerin die/den Auftraggeber/in auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn die/der Auftraggeber/in nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung von weniger als 15 Prozent, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt von Auftraggeberseite als von vornherein genehmigt. Ein Kostenvoranschlag für ein zu lektorierendes Dokument ist nur dann verbindlich, wenn er nach Vorlage des zu bearbeitenden Dokuments erstellt wurde.
Als Berechnungsbasis für Leistungen der Auftragnehmerin gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (Seitenpreis, Stundensatz, Wortpreis, Pauschalpreis). Wird eine Verrechnung nach Seiten vereinbart, bezieht sich die Text- oder Lektorat-Leistung auf eine Normseite mit 1650 Anschlägen (inkl. Leerzeichen). Als Mindestverrechnungssumme kommen, je nach vereinbartem Berechnungsmodell, die Kosten für eine Stunde, fünf Normseiten oder 800 Wörter zum Tragen.
Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
Für alle bei der Auftragnehmerin in Auftrag gegebenen und von ihr gelieferten Leistungen,

die aus welchem Grund auch immer von der/vom Auftraggeber/in nicht verwendet oder zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Auftragnehmerin das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen.
6. Diskretion und Vertraulichkeit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Art und Inhalt der Aufträge,

es sei denn, die/der Auftraggeber/in entbindet die Auftragnehmerin von der Verschwiegen-heitspflicht. Dokumente und Inhalte aus Dokumenten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, verbleiben die von der/vom Auftraggeber/in zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Auftragnehmerin. Diese sorgt dafür, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben und die Verschwiegenheitspflicht nicht verletzt wird. Auf Wunsch der/des Auftraggebers/in werden Unterlagen nach Projektende gelöscht; ebenso wird mit Unterlagen aus dem Lektorat studentischer/akademischer Arbeiten verfahren.


7. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die/Der Auftraggeber/in verpflichtet sich, der Auftragnehmerin bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, für welchen Zweck die beauftragten Texte bestimmt sind und in welchem Rahmen sowie in welchen Medien (inkl. Angaben zur Auflage und geografischen Streuung) eine Nutzung erfolgen soll.
Die/der Auftraggeber/in erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Für eine über den ursprünglich vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung von Texten steht der Auftragnehmerin eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Für jede widerrechtliche Nutzung haftet die/der Auftraggeber/in in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
Änderungen und Bearbeitungen von Leistungen der Auftragnehmerin, insbesondere die Weiterentwicklung durch die/den Auftraggeber/in oder durch für diese/n tätige Dritte, sind nur

mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig. Im Fall von Bearbeitungen, insbesondere bei durch die Auftragnehmerin erbrachten Lektorat-Leistungen, die ohne ihr

Wissen durch die/den Auftraggeber/in oder durch Dritte vorgenommen werden, haftet die Auftragnehmerin nicht für eventuelle in diesen Bearbeitungsschritten entstehende Fehler.


8. Kennzeichnung
Die Auftragnehmerin hat das Recht auf eine der Veröffentlichung beigefügte namentliche Nennung an geeigneter Stelle, beispielsweise im Impressum, bei Büchern in der CIP-Einheitsaufnahme der Deutschen Bibliothek, ohne dass der/dem Auftraggeber/in dafür ein Entgeltanspruch zusteht. In gleicher Weise darf diese Nennung aber nur nach Rücksprache mit der Auftragnehmerin erfolgen.


9. Mängelansprüche
Die Auftragnehmerin ist darum bemüht, ihren Auftraggebern/innen einen orthografisch und gegebenenfalls auch stilistisch einwandfreien Text fristgerecht zu übermitteln. Stilistische Überarbeitungen sind dabei lediglich als Verbesserungsvorschläge zu verstehen. Seitens der Auftragnehmerin wird bei der Bearbeitung der Aufträge vollständige Fehlerfreiheit angestrebt, dies kann aber nicht garantiert werden. Ansprüche wegen Nichterfüllung oder Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Für Lektorats- oder Textarbeiten, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Mängelhaftung nur dann, wenn der Auftragnehmerin Korrekturfahnen vorgelegt werden bis einschließlich der Fassung, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. Die Korrektur der Fahnen stellt einen gesonderten Arbeitsschritt dar und ist entsprechend gesondert zu entlohnen.


10. Haftungsbeschränkung und -ausschluss
Die/Der Auftraggeber/in sichert ausdrücklich zu, dass sie/er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Die Auftragnehmerin ist nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob die/der Auftraggeber/in alle nötigen Rechte besitzt.
Die Auftragnehmerin haftet lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Fall einer rechtmäßigen Haftbarkeit nur bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Auftragnehmerin ist ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten des Auftraggebers, die sich Dritte widerrechtlich angeeignet haben.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Daten, die auf elektronischem oder postalischem

Weg widerrechtlich in die Hände von Dritten gelangen oder nach Übermittlung Mängel und Beeinträchtigungen aufweisen. Die elektronische und postalische Übermittlung von Daten

erfolgt auf eigene Gefahr der/des Auftraggebers/in.
Für die inhaltliche Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit der zu korrigierenden Texte

übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung.


11. Schlussbestimmungen
Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Geschäftsbedingungen jederzeit zu verändern, anzupassen und zu erweitern.


12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu finden.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist

der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz der Auftragnehmerin sachlich zuständigen Gerichts als vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, als vereinbart.




Leonding, März 2015